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Kanzlei
Barbara Remy-Kanar
Rechtsanwältin
Am Ringelplatz 14
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Arbeitsrecht
Arbeit ist das halbe Leben
Dieser bekannte Ausspruch ist so alt wie richtig. Es lässt sich daraus schließen, in welcher Größenordnung es in der juristischen Praxis zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommt und welche Bedeutung damit dem Arbeitsrecht zukommt.
Doch wann genau wird eine Streitfrage dem Arbeitsrecht zugeordnet?
Grundsätzlich wird das deutsche Arbeitsrecht immer dann zu Rate gezogen, wenn es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt. Konkret fallen folgende Bereiche dem Arbeitsrecht zu:
- Aufhebungsvertrag
- Änderungsvertrag
- Kündigung
- Abmahnung
- Mobbing
- Zeugnis
Auf welcher Seite Sie nun auch immer stehen. Ob es beispielsweise gilt einen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen oder eine Kündigung auszusprechen. Die Kanzlei tritt für die Klärung der Sache zu Ihren Gunsten ein.