Erbrecht

Testament, Vorsorge, Betreuung

Vor dem Erbfall: Aus verständlichen Gründen versäumen es viele Menschen Vorkehrungen für den Fall ihres Ablebens zu treffen. Doch dadurch sind die Hinterbliebenen oft mit großen Schwierigkeiten konfrontiert. Vermögen werden zerschlagen und Ernstreitigkeiten bleiben nicht aus. Das muss nicht sein. Mit folgenden rechtzzeitigen und vorausschauenden Regelungen kann ich Ihnen helfen, die Zerschlagung Ihres Vermögens oder hohe Erbschaftssteuerbeträge zu verhindern.

  • Gestaltung des Erbvertrags / Testamentes
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Planung der vorweggenommenen Erbfolge

Nach dem Erbfall: In diesem Fall kann sich eine große Zahl an Problemen und Fragen ergeben, bei deren Lösung und Beantwortung ich Ihnen gerne umfassend zur Seite stehe.Zum Beispiel:

  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
  • Koordination von Erbfällen mit Auslandsbezug
  • Beantragung eines Erbscheins und Erbscheinsverteilungsverfahren